Geschäftskunden |
Ob Büro, Werkstatt oder Geschäftsgebäude: Ihre Einrichtung, Technik und Waren sind die Grundlage Ihres Geschäfts.
Mit der Inhaltsversicherung von AXA sichern Sie diese Werte gegen vereinbarte Gefahren ab.
Die Inhaltsversicherung schützt die beweglichen Werte Ihres Betriebs. Von der Einrichtung über Maschinen bis zu Waren und Vorräten. Bei einem versicherten Schaden hilft sie, beschädigte oder zerstörte Sachen wiederherzustellen oder zu ersetzen.
Vom Schreibtisch bis zur Maschine: Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung bildet den Kern Ihres Schutzes.
Auch Warenbestand und betriebliche Vorräte zählen dazu. Gemeinsam betrachten wir die Werte an Ihren versicherten Standorten.
Nach einem versicherten Schaden geht es um Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung. Genutzte oder gebrauchsfähige Betriebseinrichtung ersetzt AXA grundsätzlich zum Neuwert.
Auch Aufräumung, Sicherung oder die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen können im vereinbarten Umfang dazugehören.
BÜRO & DIENSTLEISTUNG
Ein Feuer beschädigt Arbeitsplätze und Einrichtung. Bei vereinbarter Feuerdeckung kann die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen übernommen werden.
DARAUF KOMMT ES AN
Feuerschutz vereinbaren.
HANDEL & GEWERBE
Ein Wasserrohrbruch macht betroffene Waren unbrauchbar. Entscheidend sind die Leitungswasserdeckung, die versicherten Sachen und die konkreten Umstände des Schadens.
DARAUF KOMMT ES AN
Leitungswasser einschließen.
HANDWERK & WERKSTATT
Nach einem Einbruch fehlen teure Werkzeuge und zusätzlich wurden auch Schränke beschädigt. Bei vereinbartem Schutz werden gestohlene Sachen und auch Vandalismusschäden berücksichtigt.
DARAUF KOMMT ES AN
Einbruchschutz abstimmen.
Beispiele zur besseren Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe AXA leistet, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und Schadenfall.
Ein Schaden hat häufig zwei Folgen: Die beschädigten oder gestohlenen Sachen müssen ersetzt werden und gleichzeitig steht der sonst laufende Betrieb still.
Deshalb bietet es sich an direkt zwei Absicherungen kombinieren.
IHRE SACHWERTE
Einrichtung, Waren und Vorräte
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung
Vereinbarte Kosten, z. B. Aufräumung etc.
Schutz gegen eingeschlossene Gefahren
Im Mittelpunkt: Ihre betrieblichen Sachwerte.
ERGÄNZEND VEREINBAREN
Nach einem versicherten Sachschaden
Entgangenen Betriebsgewinn absichern
Fortlaufende Kosten wie Miete und Gehälter
Umfang und Dauer passend vereinbaren
Im Mittelpunkt: die finanziellen Folgen des Stillstands.
Wichtig: Ertragsausfallschutz ist eine ergänzende Absicherung.
Die Inhaltsversicherung allein übernimmt keine beliebigen Umsatz- oder Gewinnausfälle.
Jeder Betrieb ist anders. Die versicherten Gefahren werden einzeln vereinbart – passend zu Tätigkeit, Räumen und Werten. Diese vier Risiken stehen dabei häufig im Mittelpunkt.
AXA Profi-Schutz | Maßgeblich sind Angebot und Versicherungsbedingungen.
Wenn ein Brand Einrichtung, Maschinen und/oder Waren beschädigt.
Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch im vereinbartem Umfang.
Wenn austretendes Leitungswasser versicherte Gegenstände beschädigt.
Für versicherte Schäden an Ihren betrieblichen Sachen durch Sturm oder Hagel.
Je nach Betrieb können weitere Gefahren und Bausteine sinnvoll sein. Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen und den passenden Umfang.
Naturgefahren
z. B. Überschwemmung & Rückstau
Glasbruch
vereinbarten Glasbruchschutz ergänzen
Weitere Gefahren
z. B. böswillige Beschädigung
Ihr Beitrag hängt von Ihrer Betriebsart und dem gewählten Versicherungsumfang ab. Daher erhalten Sie von uns erst ein Angebot auf Basis Ihrer Angaben. Diese vier Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung.
01 Betrieb & Standort
Tätigkeit, Betriebsräume und Risikosituation bilden die Grundlage.
02 Werte & Versicherungssumme
Einrichtung, Technik und Warenbestände vollständig erfassen.
03 Gefahren & Ergänzungen
Gewünschte Gefahren und zusätzliche Bausteine festlegen.
04 Selbstbeteiligung & Details
Selbstbeteiligung und weitere Vertragsmerkmale gemeinsam abstimmen.
Eine gute Absicherung beginnt mit einem klaren Blick auf Ihr Unternehmen. Wir begleiten Sie von der ersten Übersicht bis zur regelmäßigen Überprüfung.
1
Welche Einrichtung, Technik, Waren und Vorräte gehören zu Ihrem Betrieb? Eine aktuelle Übersicht schafft die Grundlage.
2
Wir betrachten Versicherungssumme und Bewertung Ihrer Sachen. Inventarlisten und Kaufunterlagen helfen dabei.
3
Tätigkeit, Standorte und mögliche Schadenursachen besprechen. Danach wählen wir Gefahren und Ergänzungen aus.
4
Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang werden konkret. Offene Fragen klären wir gemeinsam.
5
Neue Maschinen, andere Räume oder veränderte Bestände? Nehmen Sie Veränderungen zum Anlass, Ihren Schutz zu überprüfen.
Sie haben Fragen?
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die Übersicht zeigt ausgewählte Möglichkeiten; verbindlich sind Ihr Angebot, der Versicherungsschein und die vereinbarten Bedingungen.
Sie sichert vereinbarte betriebliche Sachwerte gegen eingeschlossene Gefahren ab.
AXA bietet sie als Bestandteil des Profi-Schutzes an. Häufig spricht man auch von Betriebsinhalts- oder Geschäftsinhaltsversicherung.
Nein. Die Gefahren werden für jeden Vertrag einzeln und spezifisch vereinbart. Auch zusätzliche Bausteine und deren Voraussetzungen müssen zum Vertrag passen.
Im Angebot sehen Sie, welche Risiken eingeschlossen sind.
Die Summe sollte zu Ihren versicherten Werten passen. Bei der Betriebseinrichtung ist die Wiederbeschaffung in neuwertigem Zustand maßgeblich. Für Waren und Vorräten gelten eigene Bewertungsregeln, welche es individuell zu prüfen gilt.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Einordnung.
Der Beitrag hängt unter anderem von Betriebsart, Versicherungssumme, Gefahren, Standort, Schadenverlauf, Selbstbeteiligung und gewählten Zusatzbausteinen ab.
Eine belastbare Aussage ist erst anhand Ihrer Betriebsdaten und des gewünschten Schutzes möglich.
Die Inhaltsversicherung allein ersetzt keine beliebigen Umsatz- oder Gewinnausfälle.
Eine ergänzende Ertragsausfallversicherung kann bei einer versicherten Betriebsunterbrechung den entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten absichern.
Die Wiederherstellung von Daten und Programmen kann bei einem versicherten Sachschaden im vereinbarten Umfang dazugehören.
Daraus ergibt sich jedoch kein allgemeiner Schutz gegen sämtliche Datenverluste oder Cyberangriffe. Zusätzlichen Bedarf prüfen wir mit Ihnen separat.
Maßgeblich sind die vereinbarten Gefahren, Entschädigungsgrenzen, Selbstbeteiligungen und Bedingungen. Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert. Sicherheitsvorschriften gilt es zu beachten und je nach Baustein bestehen ggf. weitere Ausschlüsse.
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44227 Dortmund
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ca. 3 Minuten · keine Anmeldung
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