Privatkunden |
Wer krankenversichert ist, braucht auch eine Pflegepflichtversicherung. Hier erfahren Sie verständlich, was sie leistet, welche Besonderheiten für Privatversicherte und Beamte gelten – und was im Pflegefall konkret zu tun ist.
Die Pflegepflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung für den Fall, dass ein Mensch dauerhaft Hilfe im Alltag benötigt. Sie finanziert – abhängig von Pflegegrad und Versorgungsform – einen Teil der Pflegekosten.
Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten voraussichtlich für mindestens sechs Monate beeinträchtigt sind.
01
GKV-Mitglieder sind in der sozialen Pflegeversicherung. PKV-Versicherte benötigen eine private Pflegepflichtversicherung.
02
Die private Pflegepflichtversicherung muss nach Art und Umfang gleichwertige Leistungen wie die soziale Pflegeversicherung vorsehen.
03
Die gesetzlich festgelegten Beträge decken nicht automatisch alle Kosten. Eine persönliche Pflegelücke kann verbleiben.
04
Bei Statuswechsel, Verbeamtung, Heilfürsorge oder PKV-Wechsel sollte der Pflegepflichtschutz lückenlos mitgedacht werden.
A
ICH BIN
Sie sind grundsätzlich automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse. Der Beitrag richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben.
IHR WEG
Soziale Pflegeversicherung
B
ICH BIN
Sie benötigen eine private Pflegepflichtversicherung. In der Regel wird sie bei dem Unternehmen geführt, bei dem auch Ihre private Krankenversicherung besteht.
IHR WEG
Private Pflegeversicherung
C
ICH BIN
Ihr Pflichtschutz muss zu Beihilfe, Heilfürsorge und Ihrem beruflichen Status passen. Besonders wichtig: Heilfürsorge umfasst nicht automatisch Pflegeleistungen.
IHR WEG
Beihilfekonforme PVB prüfen
Unsicher bei Sonderfällen? – Etwa bei Verbeamtung, Anwartschaft, Familienwechsel oder Rückkehr aus dem Ausland?
Beide Absicherungen haben unterschiedliche Aufgaben. Eine Pflegezusatzversicherung kann die gesetzliche Pflichtversicherung ergänzen, aber niemals ersetzen.
GESETZLICHE BASIS
gesetzlich vorgeschrieben
Leistungen nach SGB XI
abhängig von Pflegegrad und Pflegeform
deckt meistens nur einen Teil der Kosten
Pflichtschutz: unverzichtbare Grundabsicherung.
FREIWILLIGE ERGÄNZUNG
individuell wählbarer Zusatzschutz
kann Eigenanteile abfedern
je nach Tarif freie Geldleistung möglich
Beitrag und Leistung tarifabhängig
Ziel: persönliche Pflegelücke reduzieren.
Merke: Die Pflegepflichtversicherung ist ein gesetzlicher Teilschutz – vergleichbar mit einem finanziellen Fundament. Ob und wie viel Zusatzschutz sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Rücklagen, Wohnsituation und gewünschter Pflegeform ab.
Die Leistung richtet sich nach Pflegegrad und Pflegeform. Die folgende Übersicht zeigt wichtige Höchstbeträge der Pflegeversicherung im Jahr 2026.
Stand: 06.08.2026 | Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Pflegegrad
Pflegegeld
häusliche Pflege
Pflegesachleistung
ambulanter Dienst
Tages-/Nachtpflege
teilstationär
Vollstationäre Pflege
Pflegeheim
1
geringe Beinträchtigung
–
131 € Entlastungsbeitrag*
–
131 € Entlastungsbeitrag*
–
131 € Entlastungsbeitrag*
131 €
2
erhebliche Beinträchtigung
347 €
796 €
721 €
805 €
3
schwere Beinträchtigung
599 €
1.497 €
1.357 €
1.319 €
4
schwerste Beinträchtigung
800 €
1.859 €
1.685 €
1.855 €
5
besondere Anforderungen
990 €
2.299 €
2.085 €
2.096 €
* Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich ist zweckgebunden und steht bei häuslicher Pflege in allen Pflegegraden zur Verfügung. Die Tabelle bildet einen wichtigen Ausschnitt der Leistungen ab; Anspruch und Verwendung hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
BIS ZU
Entlastungsbetrag
monatlich bei häuslicher Pflege – bereits ab Pflegegrad 1
BIS ZU
Gemeinsamer Jahresbetrag
für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2
BIS ZU
Wohnungsanpassung
je Maßnahme, wenn sie die häusliche Pflege erleichtert
ZUSÄTZLICH
Wohngruppenzuschlag
monatlich bei erfüllten Voraussetzungen einer Pflege-WG
Bei vollstationärer Pflege ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung zusätzlich einen wachsenden Anteil am pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon grundsätzlich unberührt.
1. Jahr
15 %
2. Jahr
30 %
3. Jahr
50 %
ab 4. Jahr
75 %
Pflegebedürftigkeit kann trotz Pflichtversicherung zu einer spürbaren finanziellen Belastung führen. Wie groß die Lücke ist, hängt vor allem von der Pflegeform, dem Wohnort, den tatsächlichen Kosten und den vorhandenen Rücklagen ab.
01 Unterkunft & Verpflegung
Diese Kosten im Pflegeheim sind grundsätzlich selbst zu tragen.
02 Investitionskosten
Einrichtungen können Aufwendungen für Gebäude und Ausstattung berechnen.
03 Verbleibende Pflegekosten
Auch nach Kassenleistung und Zuschlag kann ein Eigenanteil bleiben.
04 Persönliche Mehrwünsche
Komfort, zusätzliche Betreuung oder besondere Services sind nicht automatisch enthalten.
Beamte, Anwärter sowie viele Beschäftigte bei Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr brauchen eine Absicherung, die ihren Status lückenlos berücksichtigt.
Bei einer privaten Krankenversicherung wird die Pflegepflichtversicherung in der Regel als beihilfekonformer Teilkostenschutz geführt. Der genaue Umfang richtet sich nach dem persönlichen Beihilfeanspruch. Wer Heilfürsorge erhält, muss besonders aufpassen: Heilfürsorge deckt das Pflegerisiko nicht automatisch ab.
Beginn und Ende der bisherigen Absicherung müssen zum Dienststatus passen.
Bund, Land, Familienstatus und Pension können den Bemessungssatz beeinflussen.
Freie Heilfürsorge ist keine Pflegepflichtversicherung.
Ein Pflegetagegeld ersetzt nicht den vorgeschriebenen Pflichtschutz.
Verbeamtung, Elternzeit, Ende der Heilfürsorge oder Ruhestand frühzeitig einordnen.
Je früher der Antrag gestellt wird, desto früher kann ein Leistungsanspruch beginnen. Der erste Antrag darf zunächst formlos sein.
1
Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse oder private Pflegepflichtversicherung – schriftlich oder zunächst telefonisch. Notieren Sie das Datum.
2
Hilfreich sind Medikamentenplan, Arzt- und Entlassungsberichte, Hilfsmittelliste sowie ein Pflegeprotokoll mit konkreten Alltagssituationen.
3
Der Medizinische Dienst prüft bei GKV-Versicherten, Medicproof bei Privatversicherten, wie selbstständig die betroffene Person in sechs Lebensbereichen ist.
4
Der Bescheid nennt Pflegegrad und Leistungsbeginn. Grundsätzlich gilt eine Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen; in dringenden Fällen gelten Sonderfristen.
5
Pflegegeld, Sachleistung, Tagespflege, Entlastungsbetrag oder Wohnungsanpassung lassen sich je nach Situation gezielt nutzen.
Nicht der beste Tag zählt, sondern der typische Hilfebedarf im Alltag.
Einschränkungen konkret notieren
Medikamente und Diagnosen bereitlegen
Vertrauensperson einbeziehen
Hilfen durch Angehörige festhalten
vorhandene Hilfsmittel zeigen
nichts beschönigen oder übertreiben
Sie haben Fragen?
Vielleicht finden Sie hier die passende Antwort, wenn nicht senden Sie uns gerne eine kostenlose Anfrage.
Ja, wer in Deutschland krankenversichert ist, muss auch gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert sein.
Gesetzlich Krankenversicherte gehören grundsätzlich zur sozialen Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte schließen eine private Pflegepflichtversicherung ab.
Nein. Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung müssen den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein.
Ein wichtiger Unterschied liegt in der Abrechnung: In der privaten Pflegepflichtversicherung tritt an die Stelle von Sachleistungen eine gleich hohe Kostenerstattung.
Ja, auch Beamte, Anwärter, Soldaten sowie Polizei- und Feuerwehrbedienstete mit Heilfürsorge benötigen einen lückenlosen Pflegepflichtschutz. Bei Beihilfeberechtigten wird die private Pflegepflichtversicherung in der Regel passend zum persönlichen Beihilfeanspruch gestaltet.
Heilfürsorge ersetzt die Pflegepflichtversicherung nicht und wird immer in Kombination mit einer Anwartschaft angeboten.
Bei häuslicher Pflege steht unter anderem ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Hinzukommen je nach Voraussetzung etwa Pflegehilfsmittel oder ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung. Pflegegeld und reguläre ambulante Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse beziehungsweise bei der privaten Pflegepflichtversicherung gestellt und kann zunächst auch formlos erfolgen. Anschließend folgt eine Begutachtung: bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch Medicproof.
Meist nicht. Die Pflegepflichtversicherung ist eine Teilabsicherung. Vor allem Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und verbleibende Pflegekosten können einen erheblichen Eigenanteil verursachen.
Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke abhängig vom Tarif reduzieren.
Für Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gilt grundsätzlich eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen.
In bestimmten dringenden Situationen gelten kürzere Fristen. Maßgeblich sind immer die Umstände des Einzelfalls.
Montag bis Donnerstag
9 bis 17 Uhr
Freitag
9 bis 15 Uhr
Samstag und Sonntag
geschlossen
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Freitag
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Martin-Schmeißer-Weg 10
44227 Dortmund
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