Meyer, Schwarz & Grauli oHG

Pflegepflichtversicherung
für Heilfürsorgeberechtigte.

- Der ausnahmslose Pflichtschutz für alle.

Wer krankenversichert ist, braucht auch eine Pflegepflichtversicherung. Hier erfahren Sie verständlich, was sie leistet, welche Besonderheiten für Privatversicherte und Beamte gelten – und was im Pflegefall konkret zu tun ist.

Pflege
Grundlage

Was ist eine Pflegepflichtversicherung?

Die Pflegepflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung für den Fall, dass ein Mensch dauerhaft Hilfe im Alltag benötigt. Sie finanziert – abhängig von Pflegegrad und Versorgungsform – einen Teil der Pflegekosten.

Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten voraussichtlich für mindestens sechs Monate beeinträchtigt sind.

01

Pflege folgt Krankenversicherung.

GKV-Mitglieder sind in der sozialen Pflegeversicherung. PKV-Versicherte benötigen eine private Pflegepflichtversicherung.

02

Leistungen sind gleichwertig.

Die private Pflegepflichtversicherung muss nach Art und Umfang gleichwertige Leistungen wie die soziale Pflegeversicherung vorsehen.

03

Pflichtschutz ist kein Vollschutz.

Die gesetzlich festgelegten Beträge decken nicht automatisch alle Kosten. Eine persönliche Pflegelücke kann verbleiben.

04

Früh prüfen spart später Zeit.

Bei Statuswechsel, Verbeamtung, Heilfürsorge oder PKV-Wechsel sollte der Pflegepflichtschutz lückenlos mitgedacht werden.

Persönlicher WEGWEISER

Welche Pflegeversicherung gilt für mich?

A

ICH BIN

gesetzlich krankenversichert.

Sie sind grundsätzlich automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse. Der Beitrag richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben.

IHR WEG

Soziale Pflegeversicherung

B

ICH BIN

privat krankenversichert.

Sie benötigen eine private Pflegepflichtversicherung. In der Regel wird sie bei dem Unternehmen geführt, bei dem auch Ihre private Krankenversicherung besteht.

IHR WEG

Private Pflegeversicherung

C

ICH BIN

Beamter oder heilfürsorgeberechtigt.

Ihr Pflichtschutz muss zu Beihilfe, Heilfürsorge und Ihrem beruflichen Status passen. Besonders wichtig: Heilfürsorge umfasst nicht automatisch Pflegeleistungen.

IHR WEG

Beihilfekonforme PVB prüfen

Unsicher bei Sonderfällen? – Etwa bei Verbeamtung, Anwartschaft, Familienwechsel oder Rückkehr aus dem Ausland?

NICHT VERWECHSELN

Pflegepflichtversicherung oder Pflegezusatzversicherung?

Beide Absicherungen haben unterschiedliche Aufgaben. Eine Pflegezusatzversicherung kann die gesetzliche Pflichtversicherung ergänzen, aber niemals ersetzen.

GESETZLICHE BASIS

Pflegepflichtversicherung.

gesetzlich vorgeschrieben

Leistungen nach SGB XI

abhängig von Pflegegrad und Pflegeform

deckt meistens nur einen Teil der Kosten

Pflichtschutz: unverzichtbare Grundabsicherung.

+

FREIWILLIGE ERGÄNZUNG

Pflegezusatzversicherung.

individuell wählbarer Zusatzschutz

kann Eigenanteile abfedern

je nach Tarif freie Geldleistung möglich

Beitrag und Leistung tarifabhängig

Ziel: persönliche Pflegelücke reduzieren.

Merke: Die Pflegepflichtversicherung ist ein gesetzlicher Teilschutz – vergleichbar mit einem finanziellen Fundament. Ob und wie viel Zusatzschutz sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Rücklagen, Wohnsituation und gewünschter Pflegeform ab.

Leistungsbeiträge 2026

Was zahlt die Pflegepflichtversicherung?

Die Leistung richtet sich nach Pflegegrad und Pflegeform. Die folgende Übersicht zeigt wichtige Höchstbeträge der Pflegeversicherung im Jahr 2026.

Stand: 06.08.2026 | Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Pflegegrad

Pflegegeld

häusliche Pflege

Pflegesachleistung

ambulanter Dienst

Tages-/Nachtpflege

teilstationär

Vollstationäre Pflege

Pflegeheim

1

geringe Beinträchtigung

131 € Entlastungsbeitrag*

131 € Entlastungsbeitrag*

131 € Entlastungsbeitrag*

131 €

2

erhebliche Beinträchtigung

347 €

796 €

721 €

805 €

3

schwere Beinträchtigung

599 €

1.497 €

1.357 €

1.319 €

4

schwerste Beinträchtigung

800 €

1.859 €

1.685 €

1.855 €

5

besondere Anforderungen

990 €

2.299 €

2.085 €

2.096 €

* Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich ist zweckgebunden und steht bei häuslicher Pflege in allen Pflegegraden zur Verfügung. Die Tabelle bildet einen wichtigen Ausschnitt der Leistungen ab; Anspruch und Verwendung hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

BIS ZU

131 €

Entlastungsbetrag

monatlich bei häuslicher Pflege – bereits ab Pflegegrad 1

BIS ZU

3.539 €

Gemeinsamer Jahresbetrag

für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2

BIS ZU

4.180 €

Wohnungsanpassung

je Maßnahme, wenn sie die häusliche Pflege erleichtert

ZUSÄTZLICH

224

Wohngruppenzuschlag

monatlich bei erfüllten Voraussetzungen einer Pflege-WG

PFLEGEHEIM

Zusätzlicher Leistungszuschlag zum Eigenanteil.

Bei vollstationärer Pflege ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung zusätzlich einen wachsenden Anteil am pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon grundsätzlich unberührt.

1. Jahr

15 %

2. Jahr

30 %

3. Jahr

50 %

ab 4. Jahr

75 %

REALISTISCH PLANEN

Was die Pflegepflichtversicherung nicht automatisch abdeckt.

Pflegebedürftigkeit kann trotz Pflichtversicherung zu einer spürbaren finanziellen Belastung führen. Wie groß die Lücke ist, hängt vor allem von der Pflegeform, dem Wohnort, den tatsächlichen Kosten und den vorhandenen Rücklagen ab.

01    Unterkunft & Verpflegung

Diese Kosten im Pflegeheim sind grundsätzlich selbst zu tragen.

02    Investitionskosten

Einrichtungen können Aufwendungen für Gebäude und Ausstattung berechnen.

03    Verbleibende Pflegekosten

Auch nach Kassenleistung und Zuschlag kann ein Eigenanteil bleiben.

04    Persönliche Mehrwünsche

Komfort, zusätzliche Betreuung oder besondere Services sind nicht automatisch enthalten.

Öffentlicher Dienst & DIE DBV

Pflegepflichtversicherung für Beamte und Heilfürsorgeberechtigte.

Beamte, Anwärter sowie viele Beschäftigte bei Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr brauchen eine Absicherung, die ihren Status lückenlos berücksichtigt.

Bei einer privaten Krankenversicherung wird die Pflegepflichtversicherung in der Regel als beihilfekonformer Teilkostenschutz geführt. Der genaue Umfang richtet sich nach dem persönlichen Beihilfeanspruch. Wer Heilfürsorge erhält, muss besonders aufpassen: Heilfürsorge deckt das Pflegerisiko nicht automatisch ab.

Lückenloser Nachweis

Beginn und Ende der bisherigen Absicherung müssen zum Dienststatus passen.

Beihilfe richtig berücksichtigen

Bund, Land, Familienstatus und Pension können den Bemessungssatz beeinflussen.

Heilfürsorge seperat denken

Freie Heilfürsorge ist keine Pflegepflichtversicherung.

Pflicht und Zusatz trennen

Ein Pflegetagegeld ersetzt nicht den vorgeschriebenen Pflichtschutz.

Statuswechsel melden

Verbeamtung, Elternzeit, Ende der Heilfürsorge oder Ruhestand frühzeitig einordnen.

Spezialisierte Beratung für den Öffentlichen Dienst im Ruhrgebiet.

PFLEGEFALL - WAS NUN?

In 5. Schritten zum Pflegegrad.

Je früher der Antrag gestellt wird, desto früher kann ein Leistungsanspruch beginnen. Der erste Antrag darf zunächst formlos sein.

1

Antrag stellen.

Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse oder private Pflegepflichtversicherung – schriftlich oder zunächst telefonisch. Notieren Sie das Datum.

2

Unterlagen vorbereiten.

Hilfreich sind Medikamentenplan, Arzt- und Entlassungsberichte, Hilfsmittelliste sowie ein Pflegeprotokoll mit konkreten Alltagssituationen.

3

Begutachtung durchführen.

Der Medizinische Dienst prüft bei GKV-Versicherten, Medicproof bei Privatversicherten, wie selbstständig die betroffene Person in sechs Lebensbereichen ist.

4

Bescheid prüfen.

Der Bescheid nennt Pflegegrad und Leistungsbeginn. Grundsätzlich gilt eine Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen; in dringenden Fällen gelten Sonderfristen.

5

Leistungen passend kombinieren.

Pflegegeld, Sachleistung, Tagespflege, Entlastungsbetrag oder Wohnungsanpassung lassen sich je nach Situation gezielt nutzen.

PRAKTISCHE CHECKLISTE

So bereiten Sie die Begutachtung vor.

Nicht der beste Tag zählt, sondern der typische Hilfebedarf im Alltag.

Einschränkungen konkret notieren

Medikamente und Diagnosen bereitlegen

Vertrauensperson einbeziehen

Hilfen durch Angehörige festhalten

vorhandene Hilfsmittel zeigen

nichts beschönigen oder übertreiben

Fragen zur Pflegepflichtversicherung

Sie haben Fragen?

Vielleicht finden Sie hier die passende Antwort, wenn nicht senden Sie uns gerne eine kostenlose Anfrage.

Ja, wer in Deutschland krankenversichert ist, muss auch gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert sein.

Gesetzlich Krankenversicherte gehören grundsätzlich zur sozialen Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte schließen eine private Pflegepflichtversicherung ab.

Nein. Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung müssen den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein.

Ein wichtiger Unterschied liegt in der Abrechnung: In der privaten Pflegepflichtversicherung tritt an die Stelle von Sachleistungen eine gleich hohe Kostenerstattung.

Ja, auch Beamte, Anwärter, Soldaten sowie Polizei- und Feuerwehrbedienstete mit Heilfürsorge benötigen einen lückenlosen Pflegepflichtschutz. Bei Beihilfeberechtigten wird die private Pflegepflichtversicherung in der Regel passend zum persönlichen Beihilfeanspruch gestaltet.

Heilfürsorge ersetzt die Pflegepflichtversicherung nicht und wird immer in Kombination mit einer Anwartschaft angeboten.

Bei häuslicher Pflege steht unter anderem ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Hinzukommen je nach Voraussetzung etwa Pflegehilfsmittel oder ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung. Pflegegeld und reguläre ambulante Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.

Der Antrag wird bei der Pflegekasse beziehungsweise bei der privaten Pflegepflichtversicherung gestellt und kann zunächst auch formlos erfolgen. Anschließend folgt eine Begutachtung: bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch Medicproof.

Meist nicht. Die Pflegepflichtversicherung ist eine Teilabsicherung. Vor allem Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und verbleibende Pflegekosten können einen erheblichen Eigenanteil verursachen.

Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke abhängig vom Tarif reduzieren.

Für Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gilt grundsätzlich eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen.

In bestimmten dringenden Situationen gelten kürzere Fristen. Maßgeblich sind immer die Umstände des Einzelfalls.

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