Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV profitieren Sie vom umfassenden Gesundheitsschutz.
Mit den speziellen Tarifen fĂŒr Beamte und BeamtenanwĂ€rter sind Sie optimal geschĂŒtzt und haben jederzeit Zugang zu bester medizinischer Versorgung â ohne lange Wartezeiten und mit schneller Terminvergabe.
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Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung decken Sie als Beamter nur die Restkosten ab, da ein GroĂteil der Kosten bereits ĂŒber die Beihilfe abgedeckt wird. So zahlen Sie nur einen Bruchteil der vollstĂ€ndigen KrankenversicherungsbeitrĂ€ge.
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Sie erhalten eine erstklassige medizinische Versorgung: Chefarztbehandlungen, Ein- oder Zweibettzimmer und stationĂ€re Leistungen ĂŒber den Höchstsatz der GebĂŒhrenordnung hinaus.
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Profitieren Sie von kurzen Wartezeiten und einer schnellen Terminvergabe bei Ărzt:innen und Therapeut:innen.
Auch beim Bund und in den BundeslĂ€ndern gilt fĂŒr Beamte die FĂŒrsorgepflicht des Dienstherrn. Im Unterschied zu Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft erhalten Beamte jedoch keinen klassischen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen beteiligt sich der Dienstherr ĂŒber die Beihilfe an den Krankheits-, Pflege- und Behandlungskosten.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach den jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundes oder des zustÀndigen Bundeslandes. In vielen FÀllen gelten personenbezogene BeihilfesÀtze, die unter anderem vom Familienstand und der Anzahl der Kinder abhÀngen.
FĂŒr aktive Beamte betrĂ€gt der Beihilfeanspruch in der Regel:
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Haben Beamte zwei oder mehr Kinder, kann der Beihilfesatz fĂŒr die eigenen Krankheitskosten auf 70 % steigen.
FĂŒr VersorgungsempfĂ€nger, also Beamte im Ruhestand, sowie fĂŒr Witwen und Witwer liegt der Beihilfesatz in der Regel bei 70 %. Halbwaisen und Waisen erhalten meist 80 % Beihilfe.
Die verbleibenden Kosten mĂŒssen Beamte grundsĂ€tzlich selbst absichern â in der Regel ĂŒber eine private Krankenversicherung fĂŒr Beamte, die genau auf den jeweiligen Beihilfeanspruch abgestimmt wird.
Wir blicken auf eine ereignisreiche Vergangenheit zurĂŒck – voller Trends, VerĂ€nderungen und Herausforderungen. Doch ungeachtet dessen, was unsere Geschichte geprĂ€gt hat, steht eins klar im Vordergrund:
Unsere Leidenschaft fĂŒr den Ăffentlichen Dienst!
Online Arzt
Konsultieren Sie bequem von zu Hause aus einen Arzt und erhalten Sie beispielsweise Rezepte direkt online â rund um die Uhr per Telefon oder Videochat.
Gesundheit
Umfassende Vorsorgeangebote und die Ăbernahme von PrĂ€ventionsmaĂnahmen â ohne Auswirkungen auf Ihre BeitragsrĂŒckerstattung.
Zahnarztleistungen
Profitieren Sie von einer umfassenden Erstattung fĂŒr Zahnprophylaxe, Zahnersatz und alle wichtigen Zahnbehandlungen.
Psychotherapie
Schnelle Vermittlung von TherapieplĂ€tzen und volle KostenĂŒbernahme fĂŒr ambulante und stationĂ€re Psychotherapie, abhĂ€ngig vom gewĂ€hlten Tarif.
Heilmethoden
Erstattung fĂŒr alternative Behandlungen und Heilmittel, die nicht von gesetzlichen Krankenkassen ĂŒbernommen werden.
Leistungen
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es kaum nachtrĂ€gliche KĂŒrzungen von Leistungen, wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hĂ€ufiger der Fall ist.
My AXA Mobile
Verwalten Sie Ihre Angelegenheiten um Ihre Gesundheit online â Rechnungen, Heil- und KostenplĂ€ne einreichen, sowie Bescheinigungen und Formulare anfordern.
Innovation
Profitieren Sie vom medizinischen Fortschritt: schneller Zugang zu neuen Behandlungsmethoden und Medikamenten.
Nicht nur unsere Kunden sind ĂŒberzeugt â auch unabhĂ€ngige Experten bestĂ€tigen die QualitĂ€t: Das Vergleichsportal Check24 verleiht unserem Tarif Vision B (50T-U, BN) die Tarifnote 1,7 (gut).
Stand: 13. Mai 2026
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Die gröĂten Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung liegen in den Bereichen Leistungen, Beitragshöhe und Zugangsvoraussetzungen. WĂ€hrend in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einheitliche Leistungen gesetzlich vorgegeben sind, bietet die private Krankenversicherung (PKV) oft umfangreichere und individuell wĂ€hlbare Leistungen.
Auch bei den BeitrĂ€gen gibt es Unterschiede: In der PKV richten sie sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewĂ€hltem Tarif â und können fĂŒr viele Versicherte sogar gĂŒnstiger sein als in der GKV.
Unterschiede
PKV
GKV
Wer kann sich versichern?
Nur fĂŒr bestimmte Personengruppen und unter bestimmten Voraussetzungen verfĂŒgbar.
Jeder
Gesundheitsfragen
Ja
Nein
Leistungen
Leistungen individuell wĂ€hlbar â Umfang je nach Tarif lebenslang garantiert.
Das Leistungspaket ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst hĂ€ufig nur eine Grundversorgung â Ănderungen durch den Gesetzgeber sind jederzeit möglich.
BeitrÀge
Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.
Die Beitragshöhe in der GKV richtet sich nach dem Einkommen â steigt der Beitragssatz oder die Beitragsbemessungsgrenze, erhöht sich auch der Höchstbeitrag.
Familie
Jede versicherte Person erhĂ€lt einen eigenen Versicherungsvertrag â mit Vorteilen wie der Beitragsbefreiung wĂ€hrend des Elterngeldbezugs.
Familienversicherung in der GKV
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Nach Eingabe der persönlichen Angaben ergibt sich daraus ihr individueller Tarif.
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Sie sehen sofort Ihren individuellen Beitrag.
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Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung â online, telefonisch oder vor Ort.
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Nachdem Termin erhalten Sie schnellstmöglich ein personalisiertes Angebot von uns.
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Wir unterstĂŒtzen Sie persönlich bei der Antragsstellung fĂŒr Ihren gewĂŒnschten Versicherungsschutz.
Sie haben noch Fragen?
Dann senden Sie uns gerne eine kostenlose Anfrage mit ihrem Anliegen.
FĂŒr Beamte ist die private Krankenversicherung besonders attraktiv, da sie dank Beihilfe nur die verbleibenden 20-50 % der Kosten â abhĂ€ngig vom Beihilfesatz â abdecken mĂŒssen.
Dadurch profitieren Beamte von einem besonders gĂŒnstigen Beitrag und einem Leistungsumfang, der hĂ€ufig weit ĂŒber dem der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Die Beihilfe ĂŒbernimmt jedoch nicht alle Leistungen vollstĂ€ndig. Diese LĂŒcken können mit einem BeihilfeergĂ€nzungstarif optimal geschlossen werden, sodass ein umfassender Schutz gewĂ€hrleistet ist.
Bereits wĂ€hrend des Referendariats oder der Ausbildung bietet die private Krankenversicherung fĂŒr Beamte den idealen und kostengĂŒnstigen Versicherungsschutz.
Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf, also als Referendar oder AnwĂ€rter, erhalten Sie den Status âBeamter mit Anspruch auf Beihilfeâ. Das bedeutet, Ihr Dienstherr â sei es Bund, Land oder Kommune â ĂŒbernimmt bei der individueller Beihilfe mindestens 50 % Ihrer Krankheitskosten, wenn Sie eine private Krankenversicherung (PKV) haben.
Die PKV deckt somit dann lediglich die restlichen Kosten, wodurch Ihre BeitrĂ€ge niedrig bleiben. AuĂerdem profitieren Sie als AnwĂ€rter von gĂŒnstigen Ausbildungskonditionen, weshalb sich ein frĂŒher Wechsel noch mehr fĂŒr Sie lohnt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beamte und AnwÀrter hingegen den vollen Beitrag, und die einheitlichen Leistungen sind im Vergleich zur PKV weniger umfassend.
Vor der Wahl Ihres individuellen Tarifs sollten Sie genau ĂŒberlegen, welche Kriterien Ihnen bei Ihrer Krankenversicherung wichtig sind.
Einige Fragen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können:
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ZusÀtzlich sollten Sie sicherstellen, dass der gewÀhlte Tarif folgende Leistungen umfasst:
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Zuletzt ist natĂŒrlich auch der Beitrag entscheidend â die Kosten der privaten Krankenversicherung sollten nicht zu hoch sein und dem gewĂŒnschten Leistungsspektrum entsprechen.
Einen genauen Vergleich unserer Tarife ermöglicht Ihnen unser Beitragsrechner.
Bei einer Verbeamtung und Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mĂŒssen keine KĂŒndigungsfristen beachtet werden. Dank SonderkĂŒndigungsrecht ist der Wechsel sofort möglich, und Sie werden freiwilliges Mitglied. Eine formelle KĂŒndigung ist nicht erforderlich â der Nachweis der neuen Versicherung genĂŒgt.
Auf Wunsch ĂŒbernehmen wir diese FormalitĂ€t fĂŒr Sie.
Falls Sie bereits freiwillig in der GKV versichert sind, gilt eine KĂŒndigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Auch hier helfen wir gern und kĂŒmmern uns um die KĂŒndigung.
Sind Sie bereits verbeamtet und möchten zur DBV wechseln, können wir hĂ€ufig sogar rĂŒckwirkend versichern. Beispiel: Bei einer Verbeamtung im Januar und einer Meldung Mitte Februar prĂŒfen wir, ob eine rĂŒckwirkende Absicherung ab Jahresbeginn möglich ist.
Falls Sie von einer anderen privaten Krankenversicherung (PKV) zu uns wechseln möchten, beachten Sie bitte die jeweiligen KĂŒndigungsfristen. Im Fall einer Beitragserhöhung haben Sie ein SonderkĂŒndigungsrecht und können innerhalb von zwei Monaten ab Mitteilung wechseln â ohne Einhaltung von KĂŒndigungsfristen.
Auch diese KĂŒndigung ĂŒbernehmen wir gern fĂŒr Sie.
Pflichtversichert sind:
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Freiwillig versichert sind:
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Als freiwillig Versicherter können Sie ohne Hindernisse in die private Krankenversicherung wechseln.
Falls Sie noch unsicher sind, ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind, bringt ein Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung meist schnell Klarheit.
Beantragen Sie Ihre Krankenversicherung fĂŒr Beamte ganz bequem online ĂŒber unseren Tarifrechner.
Mit dem Privaten-Krankenversicherungs-Rechner fĂŒr Beamte können Sie schnell und unkompliziert verschiedene Tarife vergleichen, Ihren Beitrag berechnen und in vier Schritten zum passenden Schutz gelangen:
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Alternativ können Sie Ihre private Krankenversicherung auch in einem persönlichen Termin oder telefonisch ĂŒber 02304 244 440 beantragen.
Wir unterstĂŒtzen Sie gerne!
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten und BeamtenanwĂ€rtern erstklassigen Schutz, der deutlich ĂŒber den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) liegt.
Dazu gehören etwa:
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FĂŒr Beamte sind die Tarife in der PKV besonders gĂŒnstig, da der Dienstherr mindestens 50 % der Krankheitskosten als Beihilfe ĂŒbernimmt.
Diese UnterstĂŒtzung gibt es allerdings nur in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung. Daher liegen die Krankheitskosten fĂŒr Privatversicherte oft deutlich unter denen, die gesetzlich Versicherte selbst tragen mĂŒssten.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) fĂŒr Beamte werden Zahnleistungen gemÀà dem versicherten Prozentsatz zu 100 % ĂŒbernommen. Sollten durch die Beihilfe KĂŒrzungen vorgenommen werden, etwa bei Implantaten, gleicht ein BeihilfeergĂ€nzungstarif diese KostenlĂŒcke aus.
Im Gegensatz zur PKV steigen die BeitrĂ€ge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei gesetzlich Versicherten mit jeder Gehaltserhöhung, was zu einem Maximalbeitrag von bis zu 900 Euro monatlich fĂŒhren kann. Je höher das Einkommen, desto mehr zahlen Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
In der PKV sind die BeitrĂ€ge jedoch unabhĂ€ngig vom Gehalt und bleiben dank der Beihilfe deutlich gĂŒnstiger â auch dann, wenn RisikozuschlĂ€ge anfallen.
Wichtig zu wissen: FĂŒr gesetzlich versicherte Beamte entfĂ€llt die Beihilfe. Wer sich in der GKV versichert, trĂ€gt die gesamten Beitragskosten allein, da der Dienstherr hier keinen Zuschuss leistet.
Die klassische Beihilfe fĂŒr Beamte ist die sogenannte individuelle Beihilfe, die Bund und LĂ€nder fĂŒr alle Beamten und BeamtenanwĂ€rter anbieten. Dabei ĂŒbernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten, wĂ€hrend der verbleibende Anteil durch einen beihilfekonformen Tarif in der privaten Krankenversicherung, z. B. bei der DBV, abgedeckt wird.
Einige BundeslĂ€nder â darunter Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und ThĂŒringen â bieten zusĂ€tzlich zur individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe an. Diese unterstĂŒtzt Beamte, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern, mit einem Zuschuss von bis zu 50 % des Krankenversicherungsbeitrags, abhĂ€ngig vom Höchstbeitrag der GKV.
BeitrÀge zur Pflegepflichtversicherung bleiben jedoch von der pauschalen Beihilfe ausgeschlossen und werden weiterhin individuell bezuschusst.
Wichtig: Die pauschale Beihilfe muss aktiv beim Dienstherrn beantragt werden und ist unwiderruflich.
Ein Wechsel zur individuellen Beihilfe ist nur bei Beamten auf Widerruf und somit wĂ€hrend der Ausbildung möglich. Eine Herausforderung stellt die pauschale Beihilfe beim Umzug in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe dar â hier endet diese Förderungsoption.
Unsere Experten sind fĂŒr Sie da und freuen sich auf Ihre Fragen!
Wir beraten Sie umfassend zu Leistungen und Tarifen, klÀren alle Details und stehen Ihnen zur Seite.
Rufen Sie uns einfach unter 02304 244 440 an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 09:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 15:00 Uhr â selbstverstĂ€ndlich kostenfrei aus dem Festnetz.
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Friedensstr. 29
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